AGB´s

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bodenlege-, Parkettlege- und
Parkettschleifarbeiten
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Egerer
Verlegeservice, Michael Egerer, Brandstätterstraße 14, 90556 Cadolzburg (im Folgenden
„Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Ausführung
von Bodenlegearbeiten jeder Art (z. B. Parkett, Vinyl, Laminat, Teppichboden, Kork, PVC,
Spachtel- und Untergrundarbeiten).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der
Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
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§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der
Arbeiten zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung.
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§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder
dem individuell geschlossenen Vertrag.
(2) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten nach den
anerkannten Regeln des Bodenleger- und Parkettleger-Handwerks (z. B. DIN 18356, DIN
18365, DIN 18367, VOB/C).
(3) Änderungen, Zusatzleistungen oder Nachträge werden gesondert berechnet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
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§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räume frei zugänglich und in
verlege- bzw. schleifreifem Zustand sind.
(2) Untergründe müssen trocken, eben, tragfähig und sauber sein. Der Auftragnehmer
prüft den Untergrund im Rahmen der handwerksüblichen Sicht- und Klopfprüfung. Für
verdeckte oder nicht erkennbare Mängel (z. B. Feuchtigkeit, Estrichmängel,
Haftungsprobleme) haftet der Auftragnehmer nicht.
(3) Notwendige Strom-, Licht- und Wasseranschlüsse sind vom Auftraggeber kostenfrei
bereitzustellen.
(4) Verzögert sich die Ausführung der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, kann der Auftragnehmer die hierdurch entstehenden Mehrkosten
berechnen.
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§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders angegeben, inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig.
(3) Bei Aufträgen über 2.000 € netto kann der Auftragnehmer eine Abschlagszahlung
verlangen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
berechnet.
(5) Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
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§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 633 ff. BGB.
(2) Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln des
Handwerks aus.
(3) Für Mängel oder Schäden wird keine Gewährleistung übernommen, wenn diese
zurückzuführen sind auf:
bestehende Vorschäden oder nicht erkennbare Mängel am Untergrund (z. B. Risse,
Feuchtigkeit, lose Estrichteile, Kleberrückstände, ungeeignete Spachtelmassen),
unzureichende Haftung oder Inkompatibilität zwischen Altbelag, Untergrund und neuem
Belag,
nicht eingehaltene Raumklimabedingungen (ca. 20 °C, 50 % r. F.),
falsche oder fehlende Pflege nach der Verlegung,
unsachgemäße Nutzung oder mechanische Beschädigungen (z. B. Stuhlrollen,
Möbelrücken, Tierkrallen, Wasser, Reinigungsmittel),
Einwirkung von Feuchtigkeit, Baufeuchte, Restfeuchte oder unzureichende Austrocknung
von Estrichen,
vom Auftraggeber beigestellte Materialien (Eigenware).
(4) Naturbedingte Farb-, Struktur- und Glanzunterschiede bei Holz, Kork, Linoleum und
anderen natürlichen Materialien stellen keinen Mangel dar.
(5) Nachträgliche Arbeiten anderer Gewerke (z. B. Maler, Sanitär, Elektriker) können
Schäden verursachen, für die keine Haftung übernommen wird.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Boden bis zur vollständigen Aushärtung von
Klebern oder Versiegelungen vor Belastung zu schützen.
(7) Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere durch unsachgemäße Nutzung oder
Pflege, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
(2) Wird der Boden ohne Beanstandung genutzt oder Möbel wieder aufgestellt, gilt die
Leistung als abgenommen.
(3) Offensichtliche Mängel sind binnen 5 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
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§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Auftragnehmers.
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§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur
Vertragsabwicklung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen
behandelt.
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§ 10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Egerer Parkett

Michael  Egerer

Brandstätterstr.14

90556 Cadolzburg

Tel. 07143124163

info@parkett-egerer.de

Stand : Januar 2025

 

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